Fragen rund um das Erbe, Testament und die lebzeitige Vorsorge sind oft eng mit persönlichen und familiären Situationen verbunden. Umso wichtiger ist eine rechtliche Beratung, die nicht nur fachlich fundiert ist, sondern auch Klarheit und Sicherheit schafft.
Ich berate Sie bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung, bei Fragen zum Pflichtteilsrecht sowie bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen und begleite Sie im Verlassenschaftsverfahren. Mein Ziel als Anwältin ist für Sie maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten, die zu Ihrer persönlichen und familiären Situation passen und Ihre Interessen langfristig absichern.
Testamentsgestaltung
Ein klar formuliertes Testament hilft, spätere Konflikte zu vermeiden und Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Lösung, die Ihre persönlichen Wünsche, familiären Verhältnisse und Vermögenswerte berücksichtigt.
Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsansprüche führen innerhalb von Familien häufig zu Unsicherheiten und Spannungen. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und unterstütze Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Erbrechtliche Streitigkeiten
Bei Konflikten innerhalb einer Verlassenschaft vertrete ich Ihre Interessen mit dem Ziel, tragfähige und rechtlich klare Lösungen zu finden — außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.
Kontaktieren Sie mich für ein Beratungsgespräch in St. Pölten.
Gerne berate ich Sie persönlich nicht nur zu Ihren Fragen im Erbrecht, sondern auch in der Vorsorgeplanung. Neben Testamenten oder Vermächtnissen haben Sie auch die Möglichkeit Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen zu errichten.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie einmal vertreten soll, Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie dies selbst – vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr können. Hier können Sie selbst entscheiden, in welchen Angelegenheiten Sie die Vertretung regeln möchten, und welchen Personen Sie vertrauen. Eine rechtzeitig errichte Vorsorgevollmacht schafft Klarheit und gibt Ihnen die Sicherheit, dass im Ernstfall eine Person Ihres Vertrauen in Ihrem Sinne handeln kann.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen ablehnen oder auch wünschen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Patientenverfügung und kläre Sie rechtlich auf. Gerne organisieren wir für Sie auch das ärztliche Aufklärungsgespräch direkt bei uns in der Kanzlei.
Ich bin gebürtige St. Pöltnerin und seit vielen Jahren aus Überzeugung als Rechtsanwältin tätig. Nach meiner Ausbildung am Juridicum in Wien und meiner Zeit als Konzipientin und Partnerin in einer renommierten lokalen Kanzlei, habe ich 2020 gemeinsam mit Dr. Susanne Chyba und Engelmayer RA oG. gegründet. Wir uns ganz bewusst auf die Vertretung im Erbrecht, Versicherungsrecht und Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht spezialisiert um eine fachlich fundierte Beratung und kompetente Vertretung anbieten zu können.
Über den eigenen Nachlass oder den Tod nachzudenken, fällt niemandem leicht. Genau hier stehe ich Ihnen zur Seite – mit fundierter Fachkompetenz und dem nötigen Feingefühl.
Meine Motivation im Erbrecht besteht vor allem darin, dass ich Ihnen die Last und die Ungewissheit nehmen möchte, Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht geregelt zu haben. Es erfüllt mich jedes Mal mit großer Freude, wenn meine Mandantinnen und Mandanten unsere Kanzlei mit einem Gefühl der Erleichterung verlassen, weil sie wissen, dass sie selbstbestimmt alles geregelt haben. Sei es durch ein Testament, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung.
Klicken Sie auf unsere Telefonnummer oder Emailadresse, um uns zu kontaktieren. Wir sind innerhalb der unten angeführten Kanzleizeiten gerne persönlich für Sie da.
Klicken Sie auf unsere Telefonnummer oder Emailadresse, um uns zu kontaktieren. Wir sind innerhalb der unten angeführten Kanzleizeiten gerne persönlich für Sie da.
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Ein termin ganz in der Früh oder auch am Abend ist jederzeit bei vorheriger Vereinbarung möglich.